Für Wohnungseigentümer ist die Erstellung der Nebenkostenabrechnung einer der unangenehmsten Aufgaben und Pflichten. Da jeder Wohnungseigentümer / Vermieter nach § 556 BGB verpflichtet ist eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen, ist es für Wohnungseigentümer / Vermieter eine große Entlastung diese Verpflichtung an eine Hausverwaltung zu übergeben.
Wir übernehmen auch die Nebenkostenabrechnungen für Ihre selbstverwalteten Immobilien, wenn Sie diese nicht selbst erstellen möchten. Kontaktieren Sie uns: